Einreichung der Prüfunterlagen

Nach positiver Prüfung des Begehrens hat der Bildungsträger im Regelfall eine Frist von 12 Wochen, um die Gebühren/Zertifizierungsvereinbarung/Prüfunterlagen zu übermitteln. Der Tag, an dem dies erfolgt ist, ist der Stichtag für die weiteren Verfahrensfristen.