Eingangsprüfung

In der Eingangsprüfung wird binnen vier Wochen anhand des Begehrens geprüft, ob die formalen Zulassungsvoraussetzungen für wien-cert und für die Aufnahme in die “Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger” des waff  erfüllt sind:

  • Erwachse­nenbildung als die Haupttätigkeit der Organisation
  • Sitz in Wien
  • eingetragen als Unternehmen bzw. Verein
  • zum Zeitpunkt des Begehrens seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren Durchführung von Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen

Die Einrichtung erhält spätestens nach vier Wochen eine schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Eingangsprüfung:

  • Bei Erfüllung der Formalkriterien wird zwischen der zu prüfenden Einrichtung und dem öibf eine Zertifizierungsvereinbarung unterzeichnet.
  • Bei Nichterfüllung der Formalkriterien wird das Begehren kostenfrei abgelehnt. Bei Wegfall der Ausschlusskriterien (z.B. Erreichen der Mindestdauer der Marktpräsenz) kann ohne Sperrfrist ein neues Begehren gestellt werden.

Die zum wien-cert-Verfahren zugelassenen Bildungsträger erhalten einen Zuganglink, unter dem sie die zu prüfenden Unterlagen – entsprechend den Anforderungen aus dem wien-cert-Handbuch – in elektronischer Form an das öibf übermitteln.