Formale Voraussetzungen

Bildungsträger, die ein Begehren auf die Verleihung des “wien-cert” und die Aufnahme in die “Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger” des waff stellen möchten, müssen zunächst folgende Formalkriterien erfüllen:

  • Erwachse­nenbildung als Kerngeschäft der Einrichtung
  • Firmensitz/Vereinssitz in Wien
  • Eintrag im Firmenbuch bzw. Vereinsregister
  • mindestens dreijährige Marktpräsenz

wien-cert Kriterien

Bildungsträger, die diese Formalkriterien erfüllen, werden zum “wien-cert”-Zertifizierungsverfahren zugelassen. In weiterer Folge werden die neun inhaltlichen Kriterien des “wien-cert” geprüft:

  1. Marktpräsenz
  2. Unternehmen/Verein
  3. Infrastruktur
  4. Qualitätsverständnis
  5. Diversity Management
  6. Angebote
  7. Erfolgsnachweis
  8. Lehr-/Trainingspersonal
  9. Aus- und Weiterbildung Lehr-/Trainingspersonal