Begehren

Das Begehren kann jederzeit inkl. aktuellem Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug eingebracht werden. Das Online-Formular ist im Download-Bereich verfügbar.

  • Es gilt das zum Tag der Begehrensstellung gültige „wien-cert“-Handbuch für das gesamte Verfahren
  • Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug nicht älter als 6 Monate!

Bei einer Re-Zertifizierung kann das Begehren frühestens 6 Monate vor Ablauf des Zertifikates gestellt werden.

Sie erhalten binnen weniger Werktage eine Rückmeldung.