Eingangsprüfung
In der Eingangsprüfung wird binnen vier Wochen anhand des Begehrens geprüft, ob die formalen Zulassungsvoraussetzungen für wien-cert und für die Aufnahme in die “Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger” des waff erfüllt sind:
- Erwachsenenbildung als die Haupttätigkeit der Organisation
- Sitz in Wien
- eingetragen als Unternehmen bzw. Verein
- zum Zeitpunkt des Begehrens seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren Durchführung von Erwachsenenbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen
Die Einrichtung erhält spätestens nach vier Wochen eine schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Eingangsprüfung:
- Bei Erfüllung der Formalkriterien wird zwischen der zu prüfenden Einrichtung und dem öibf eine Zertifizierungsvereinbarung unterzeichnet.
- Bei Nichterfüllung der Formalkriterien wird das Begehren kostenfrei abgelehnt. Bei Wegfall der Ausschlusskriterien (z.B. Erreichen der Mindestdauer der Marktpräsenz) kann ohne Sperrfrist ein neues Begehren gestellt werden.
Die zum wien-cert-Verfahren zugelassenen Bildungsträger erhalten einen Zuganglink, unter dem sie die zu prüfenden Unterlagen – entsprechend den Anforderungen aus dem wien-cert-Handbuch – in elektronischer Form an das öibf übermitteln.