Formale Voraussetzungen
Bildungsträger, die ein Begehren auf die Verleihung des “wien-cert” und die Aufnahme in die “Taxative Liste der anerkannten Bildungsträger” des waff stellen möchten, müssen zunächst folgende Formalkriterien erfüllen:
- Erwachsenenbildung als Kerngeschäft der Einrichtung
- Firmensitz/Vereinssitz in Wien
- Eintrag im Firmenbuch bzw. Vereinsregister
- mindestens dreijährige Marktpräsenz
wien-cert Kriterien
Bildungsträger, die diese Formalkriterien erfüllen, werden zum “wien-cert”-Zertifizierungsverfahren zugelassen. In weiterer Folge werden die neun inhaltlichen Kriterien des “wien-cert” geprüft:
- Marktpräsenz
- Unternehmen/Verein
- Infrastruktur
- Qualitätsverständnis
- Diversity Management
- Angebote
- Erfolgsnachweis
- Lehr-/Trainingspersonal
- Aus- und Weiterbildung Lehr-/Trainingspersonal